Grundlagen

Leistungsvereinbarung zwischen VBS und Stiftung HAMFU

Die Leistungsvereinbarung zwischen dem VBS und der Stiftung HAMFU regelt umfassend die von den Partnern zu erbringenden Leistungen.
Der Stiftung Historisches Material der Schweizer Armee werden folgende Materialkategorien zugewiesen:

Übermittlung / Führungsunterstützung / Aufklärung (bodengestützt)

Das Material und die Dokumente sind im neuen Sammlungszentrum Historisches Armeematerial / Kommunikation und Führungsunterstützung in Uster-Winikon eingelagert.
Das von der Stiftung betreute Material ist Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es  ist der Stiftung in Obhut gegeben und darf nicht veräussert werden.
Die finanziellen Aufwendungen der Stiftung für die Betreuung des historischen Materials werden vom VBS vergütet.


Gesetzliche Grundlagen auf Stufe Bund und VBS

Als gesetzliche Grundlagen für die Sammlungstätigkeit historischen Materials durch Institutionen gelten:

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Verstanden